Gutachten

Bauschadengutachten

Allzu oft kommt es vor - Bauherr und Architekt werten eine Leistung als mangelhaft und fordern eine Sanierung oder einen Preisnachlass, für den Unternehmer entspricht die Leistung aber den geltenden Vorschriften. Ein freies Gutachten kann hier schnell und kostengünstig Klarheit schaffen, bevor es zu einem teuren Rechtsstreit kommt.

z.B. bei:
  • Feuchtigkeits- und Schimmelschäden
  • Wärmebrückenanalyse
  • Leckageortung, Winddichtigkeit
  • Risse in Wänden, Decken, Putzsystemen
  • Abplatzungen an Putz- und Sichtbetonoberflächen
  • Fehlerhaftes Fugenbild bei Sichtmauerwerk
  • Oberflächenmängel an Bauteilen aller Art(Putz, Estrich, Sichtmauerwerk, Wand- undBodenbeläge)
  • ordnungsgemäßer Einbau von Fenstern (RAL-Montage) etc.
Bild: www.fotolia.com
Share by: