Radon

Radon

Radon ist ein radioaktives Edelgas, dass im Zuge der Zerfallskette von Uran zu Blei als Zwischenprodukt entsteht. Es ist innerhalb der Zerfallsreihe nicht das schädlichste Zwischenprodukt, aber als Gas am einfachsten messtechnisch zu erfassen.
Ausgangsstoff ist das im Boden natürlich vorkommende Uran, dass in allen Böden vulkanischen Ursprungs zu finden ist (ca. 3μg/g Erdreich). Außer in Regionen, in denen das vulkanische Gestein durch hunderte Meter dicke Sedimentschichten überdeckt ist, kommt Radon somit praktisch flächendeckend vor, aber in unterschiedlichen Konzentrationen.
Diese radioaktiven Zerfallsvorgänge können in der Lunge zu Lungenkrebs führen. Abhängig von der Radonbelastung , bzw. der Strahlenexposition ist Radon für ca. 6% aller Lungenkrebserkrankungen verantwortlich. In Kombination mit Rauchen steigt dieser Wert  deutlich an. Da die Reichweite des α-Zerfalls nur 0,1mm beträgt, ist die Wirkung auf die Lunge beschränkt. Andere Organe werden nicht geschädigt. 

Gem. Radonrichtlinie sollen Gebäude daher so gebaut werden, dass es zu keiner erhöhten Radonkonzentration in Wohngebäuden und an Arbeitsplätzen kommt.
Das Inkrafttreten der Radonrichtlinie (als Umsetzung von EU-Recht) war für Februar 2018 geplant, aber Stand 31.12.2018 noch nicht erfolgt. Dies liegt hauptsächlich daran, dass in dieser Richtlinie viele Regelungen auf die Bundesländer übertragen werden, die abhängig von der Radonkonzentration im Boden Gebiete ausweisen müssen, in denen Radon bei der Bauplanung zu beachten ist und ggf. bauliche Maßnahmen erforderlich werden. Wann das Thema Radon beim Bauen nun wirklich konkret wird, ist derzeit (Stand 31.12.18) noch nicht bekannt.
Es gibt keinen Radonkonzentrations-Grenzwert, unter dem eine Unschädlichkeit wissenschaftlich belegt wäre, wobei natürlich die Schädlichkeit mit der Konzentration zweifelsfrei ansteigt.
Um das Thema Radon baupraktisch handhaben zu können, wurde daher ein Referenzwert eingeführt: 
Der Referenzwert der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft (bei Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen) beträgt 300 Bequerel je cbm Raumluft. Dieser Referenzwert entspricht den Empfehlungen der WHO sowie der Euratom und ist somit interational anerkannt. Die Einhaltung der Referenzwerte bedeutet aber wie gesagt noch lange nicht, dass keine Gesundheitsgefahr besteht. Der Referenzwert orientiert sich vielmehr daran, was i.d.R. noch mit einen angemessenen technischen und finanziellen Aufwand auch in Regionen umsetzbar ist, in denen eine hohe natürliche Radonbelastung vorliegt.
Bild: www.istockphoto.com
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