Bauschadengutachten

Allzu oft kommt es vor - Bauherr und Architekt werten eine Leistung als mangelhaft und fordern
eine Sanierung oder einen Preisnachlass, für den Unternehmer entspricht die Leistung aber den
geltenden Vorschriften. Ein freies Gutachten kann hier schnell und kostengünstig Klarheit schaffen,
bevor es zu einem teuren Rechtsstreit kommt.

z.B. bei:

  • Feuchtigkeits- und Schimmelschäden
  • Wärmebrückenanalyse
  • Leckageortung, Winddichtigkeit
  • Risse in Wänden, Decken, Putzsystemen
  • Abplatzungen an Putz- und Sichtbeton-
    oberflächen
  • Fehlerhaftes Fugenbild bei Sichtmauerwerk
  • Oberflächenmängel an Bauteilen aller Art
    (Putz, Estrich, Sichtmauerwerk, Wand- und
    Bodenbeläge)
  • ordnungsgemäßer Einbau von Fenster (RAL-Montage) etc.