SiGe-Koordination

Durchführung der kompletten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination gem. der Verord-
nung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV
vom 10.06.1998) für die Planung und Ausführung. 
 Der erforderliche Aufwand hängt von der Art- und Größe des Bauprojektes ab, betrifft i.d.R. aber
bereits Neubauten von Einfamilienhäusern.
 
Die Verantwortung für die Durchführung der SiGe-Koordination, bzw. für die Beauftragung eines
SiGe-Koordinator liegt beim Bauherren!

   
SiGe-Aktivitäten nach Baustellenverordnung

Beschäftigte 
Umfang und Art der Arbeiten
Berücksich-
tigung allg.
Grundsätze
nach
§4ArbSchG
bei der
Planung

Erstellen
der Vor-
ankündi-
gung
Einsatz
eines
Koordi-
nator

Erstellen
des
SiGe-

Plan
Erstellen
der
Unter-

lage
(§3 Abs.
2 Nr. 3)

eines AG
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte 
oder kleiner 501 Personentage

ja
neinneinnein
nein
eines AG
wie vor
jedoch mit gefährlichen Arbeiten

janeinneinneinnein
eines AG
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte
oder größer 500 Personentage

ja
ja
nein
nein
nein
eines AG
wie vor
jedoch mit gefährlichen Arbeiten

ja
ja
neinneinnein
mehrere AG
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte
oder kleiner 501 Personentage

janeinjaneinja
mehrere AG
wie vor
jedoch mit gefährlichen Arbeiten

janeinjajaja
mehrere AG
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte
oder größer 500 Personentage

jajajajaja
mehrere AG
wie vor
jedoch mit gefährlichen Arbeiten

jajajajaja
mehrere Arbeitgeber (AG) - egal ob gleichzeitig oder nacheinander tätig. Der Einsatz von Subunternehmern gilt als
mehrere AG