SiGe-Koordination
Durchführung der kompletten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination gem. der Verord-
nung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV
vom 10.06.1998) für die Planung und Ausführung.
Der erforderliche Aufwand hängt von der Art- und Größe des Bauprojektes ab, betrifft i.d.R. aber
bereits Neubauten von Einfamilienhäusern.
Die Verantwortung für die Durchführung der SiGe-Koordination, bzw. für die Beauftragung eines
SiGe-Koordinator liegt beim Bauherren!
SiGe-Aktivitäten nach Baustellenverordnung
| Beschäftigte | Umfang und Art der Arbeiten | Berücksich- tigung allg. Grundsätze nach §4ArbSchG bei der Planung | Erstellen der Vor- ankündi- gung | Einsatz eines Koordi- nator | Erstellen des SiGe- Plan | Erstellen der Unter- lage (§3 Abs. 2 Nr. 3) |
| eines AG | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder kleiner 501 Personentage | ja | nein | nein | nein | nein |
| eines AG | wie vor jedoch mit gefährlichen Arbeiten | ja | nein | nein | nein | nein |
| eines AG | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder größer 500 Personentage | ja | ja | nein | nein | nein |
| eines AG | wie vor jedoch mit gefährlichen Arbeiten | ja | ja | nein | nein | nein |
| mehrere AG | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder kleiner 501 Personentage | ja | nein | ja | nein | ja |
| mehrere AG | wie vor jedoch mit gefährlichen Arbeiten | ja | nein | ja | ja | ja |
| mehrere AG | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder größer 500 Personentage | ja | ja | ja | ja | ja |
| mehrere AG | wie vor jedoch mit gefährlichen Arbeiten | ja | ja | ja | ja | ja |
mehrere AG